Seiten-Inhaltsbereich
Köhlerhütte
Für die Nutzung der Köhlerhütte gilt folgende von der Stadt Buchholz i.d.N. festgelegte Verordnung:
1. Die Köhlerhütte ist für jedermann nutzbar, der das 18 Lebensjahr vollendet hat. Termine für die Nutzung sind nur mit Herrn K. Auber, unter nachfolgenden Rufnummern zu vereinbaren: 04181/291403 oder Mobil: 01743213641.
2. Für die Nutzung der Köhlerhütte und der sanitären Anlagen ist vor Schlüsselübergabe eine Kaution von € 50,00 zu hinterlegen. Die Schlüsselübergabe erfolgt gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises. Festgestellte Mängel werden vor Nutzungsbeginn protokollarisch festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Entstandene Schäden während der Nutzung sind sofort zu melden.
3. Die Rückgabe der Köhlerhütte und der sanitären Anlagen erfolgt wiederum im endgereinigten Zustand an Herrn Auber. Die Reinigungsutensilien sind durch den Nutzer zu stellen. Festgestellte Mängel werden protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass der Nutzer für Beschädigungen voll haftbar ist.
4. Offenes Feuer darf nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle entfacht werden. Im Falle eines Brandes ist der mit dem Schlüssel ausgehändigte Feuerlöscher einzusetzen und die Feuerwehr zu informieren. Die Brandasche ist unter Berücksichtigung der Brandgefahr sachgerecht zu entsorgen.
5. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Nutzer. Abfall und Unrat darf nicht in die Stadteigenen Abfallbehälter entsorgt werden. Zurückgelassener Abfall wird auf Kosten der Nutzer entsorgt.
6. Es ist darauf zu achten, dass ungeachtet der Tageszeit keine Lärmbelästigung für Nachbarn oder sonstige Personen durch Nutzer erfolgt. Die Nutzungszeit ist in den Abendstunden auf spätestens 22:00 Uhr begrenzt.
7. Der Ortsrat Steinbeck und die GS Steinbeck üben das Hausrecht aus und sind berechtigt, bei Nichtbeachtung der Nutzungsordnung die Nutzer vom Grundstück zu verweisen und ein Nutzungsverbot auszusprechen.