Buchholz (hh). Wer den Wochenmarkt besucht, kann es nicht übersehen - die Stände der Marktbeschicker stehen weiter auseinander als gewohnt. „Um das Infektionsrisiko mit dem Corvid-19-Virus zu reduzieren, haben wir die Abstände zwischen den Marktständen so weit wie möglich erhöht“, sagt der Leiter der Verkehrsbehörde, Matthias Krohn, dessen Behörde den Wochenmarkt betreibt. „Trotzdem kommen sich Kunden und Passanten häufig zu nahe, halten den Mindestabstand nicht ein“, haben Krohns Mitarbeiter beobachtet. Die Konsequenz: „Auf dem gesamten Markt gilt bis auf Weiteres Maskenpflicht.“ Wichtig: Den Mund-Nasen-Schutz müssen nicht nur Marktkunden tragen, sondern jeder, der das Marktgelände betritt. Entsprechende Hinweise finden sich auch an den Marktzugängen. Die Stadt bittet um Verständnis.
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Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Meldung vom 30.04.2020
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